Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbestätigung und den nachfolgenden
Bedingungen. Sie liegen allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde und
gelten durch Auftragserteilung oder Annahme des Kunden als anerkannt.
Entgegenstehende oder abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten WMH Herion Antriebstechnik
GmbH (im folgenden: WMH Herion) nicht, auch wenn WMH Herion nicht
ausdrücklich widerspricht oder ungeachtet entgegenstehender oder
abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen
erbringt oder Leistungen des Kunden annimmt. WMH Herion wird nicht
verpflichtet, soweit die Einkaufsbedingungen des Kunden unabhängig vom
Inhalt dieser AGB von den gesetzlichen Regelungen abweichen.
II. Angebot/Auftrag/Lieferung
Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt
erst dann als angenommen, wenn er von WMH Herion schriftlich bestätigt
ist.
Die schriftliche Auftragsbestätigung von WMH
Herion ist für den Umfang des gesamten Vertragsinhaltes maßgebend und
bewirkt vorbehaltlich kurzfristig und schriftlich vorgebrachter
Einwendungen des Kunden einen Vertragsabschluss auch dann, wenn sie nicht
alle Punkte enthält, zu denen der Kunde eine Vereinbarung treffen wollte,
oder sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche
Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von den Erklärungen des
Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Garantien oder
sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des
Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung.
Abänderungen, Ergänzungen oder mündliche Abreden
müssen von WMH Herion ebenfalls schriftlich anerkannt werden. Dies gilt
auch für das Anfertigen oder Übersenden von Materialprüfungsprotokollen,
insb. Prüfungsprotokolle und Messprotokolle. Diese sind – sofern nichts
anderes ausdrücklich vereinbart ist – gesondert zu vergüten.
Vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende
oder in dieser nicht enthaltene Abmachungen, die mündlich durch
Mitarbeiter von WMH Herion getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung von WMH Herion. Von WMH
Herion in Text- oder Zeichnungsform, z.B. in Katalogen, publizierte
Angaben wie Beschreibungen, Abbildungen und Zeichnungen, Maß-, Gewichts-
und Leistungsangaben, kennzeichnen die Beschaffenheit der Produkte von WMH
Herion. Diese Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
angegeben ist. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder
Garantien dar.
Mehr- oder Mindergewichte- und -lieferungen
berechtigen nicht zu Beanstandungen und Preiskürzungen. Garantien müssen
ausdrücklich schriftlich im einzelnen als solche bezeichnet werden.
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen
und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in
elektronischer Form – behält sich WMH Herion Eigentums- und Urheberrechte
vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit WMH Herion zugänglich
gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind
auf Verlangen und in jedem Fall dann zurückzugeben,wenn WMH Herion der Auftrag nicht
erteilt wird.
7.Sofern WMH Herion
Gegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder
sonstigen Unterlagen geliefert hat, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür,
dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Der Besteller verpflichtet sich außerdem, WMH
Herion von allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter
unverzüglich freizustellen. Der Besteller übernimmt die volle Verantwortung
für die von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Modelle, Muster
oder dergl..
Die Annahme von Kleinaufträgen und die
Festlegung von Mindestabnahme-mengen oder Mindestrechnungsbeträgen behält
sich WMH Herion vor. Die bestellten Mengen können, wenn es sich um
Anfertigungsware handelt, bis zu 10 % über- oder unterschritten werden.
Bei Abrufaufträgen ist WMH Herion berechtigt,
das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte
Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Bestellers
können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt
werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
III. Bearbeitung
eingesandter Teile
Zur Bearbeitung eingesandte Teile sind frei dem
Werk von WMH Herion zu übersenden.
Der Werkstoff der eingesandten Teile ist bekannt
zugeben, er muss bestmögliche Bearbeitung gewährleisten. Vorgearbeitete
Teile sind maßhaltig und schlagfrei laufend anzuliefern. Zu räumende Teile
dürfen nicht fertig gearbeitet sein und müssen Zugabe für das Nachdrehen
besitzen.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann
WMH Herion die Kosten für Mehrarbeit sowie Ersatz für vorzeitig
abgenutztes oder beschädigtes Werkzeug in Rechnung stellen oder vom
Vertrag zurücktreten. Der Bestellerhat für die von WMH Herion erbrachten Leistungen den anteiligen
Teil des vereinbarten Preises zu vergüten.
Werkzeuge und Lehren, die dem normalen Bereich
von WMH Herion nicht entsprechen sowie besondere Spannvorrichtungen werden
zusätzlich berechnet. Sie bleiben im Eigentum von WMH Herion. Fehlerhaft
vorgearbeitete Teile können ohne Rückfrage auf Kosten des Bestellers
nachgearbeitet oder zurückgegeben werden. Lediglich zum Verzahnen
eingesandte Teile werden nur entgratet, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist. Abfallmaterial von den zur Bearbeitung eingesandten Teilen wird
Eigentum von WMH Herion.
IV. Lieferung,
Lieferzeit, Lieferverzögerung
WMH Herion ist verpflichtet, unter
Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen hinsichtlich Art, Menge,
Qualität und Verpackung, ansonsten Ware mittlere Art und Güte zu liefern.
Die Lieferzeit ergibt sich aus den
Vereinbarungen der Parteien. Lieferzeiten werden von WMH Herion nach
bestem Ermessen angegeben und beginnen nach abschließender Klärung aller
Ausführungseinzelheiten mit dem Datum der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch WMH Herion. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass
alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien
geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen wie
z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder
Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat.
Lieferfristen bzw. Liefertermine verstehen sich
annähernd und sind unverbindlich. WMH Herion ist berechtigt, bereits vor
vereinbarter Zeit zu liefern. Mit Anzeige der Lieferbereitschaft oder des
Versandes gelten die Lieferfristen bzw. Termine als eingehalten, auch wenn
ohne Verschulden seitens WMH Herion die Absendung unmöglich ist.
Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer
bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend,
hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
Werden der Versand bzw. die Abnahme des
Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat,
so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw.
Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten
berechnet.
WMH Herion ist berechtigt, Teillieferungen
vorzunehmen und gesondert abzurechnen.
WMH Herion istberechtigt, vertragliche Pflichten nachdem vorgesehenen Termin zu erfüllen, wenn der Besteller von
der Terminüberschreitung informiert und ihm ein Zeitraum für die
Nacherfüllung mitgeteilt wird es sei denn, dass die Nacherfüllung für den
Kunden unzumutbar ist oder der Kunde dem Nacherfüllungsangebot innerhalb
angemessener Frist widerspricht.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf
höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder sonstige
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von WMH Herion liegen,
zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. WMH Herion
wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände
baldmöglichst mitteilen.
Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag
zurücktreten, wenn WMH Herion die gesamte Leistung vor Gefahrübergang
endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der
Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung
der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den
auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt
bei Unvermögen von WMH Herion.
Treten Unmöglichkeit/Unvermögen während des
Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder
weit überwiegend verantwortlich, bliebt er zur Gegenleistung verpflichtet.
WMH Herion steht es frei, ab Werk oder ab
Niederlassung zu liefern. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem
Ermessen von WMH Herion, aber ohne darüber hinausgehende Verbindlichkeit.
Versicherung gegen Transportschäden führt WMH Herion – mangels gesonderter
Vereinbarung – nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf dessen
Rechnung aus. Eine gesonderte Vereinbarung liegt auch vor, wenn WMH Herion
„frei Haus“ liefert. In diesem Fall schließt WMH Herion eine
Transportversicherung auf eigene Kosten ab.
V. Preis
/Zahlung
Die Preise gelten ab Werk einschließlich
Verladung und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Wert-, Bruch und
Transportversicherung. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert
berechnet und ist vom Besteller zusätzlich zu entrichten.
Skonto oder sonstige Abzüge werden nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
Nach Ablauf des Fälligkeitstermins ist WMH
Herion berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen gem.
§ 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitern Verzugsschadens
bleibt vorbehalten.
Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und
ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers
beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung von Gründen wesentliche
Verpflichtungen, die gegenüber WMH Herion oder Dritten fällig sind nicht
nachkommt oder wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner
Kreditwürdigkeit gemacht hat. WMH Herion ist berechtigt, jederzeit für
eine bestehende Forderung eine nach seinem Ermessen ausreichende
Sicherheit zu verlangen. Wird diesem Ersuchen nicht stattgegeben, kommt
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden WMH
Herion Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem Ermessen geeignet sind,
die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage zu stellen, so werden
sämtliche Forderungen von WMH Herion, auch soweit für diese Wechsel
entgegengenommen wurden, sofort fällig. Voraus bzw. Abschlagszahlungen
werden von WMH Herion nicht verzinst. Abzüge, die nicht ausdrücklich
vereinbart sind, werden nicht anerkannt.
Wenn eine Sistierung des Vertrages vereinbart
wird ist der festgelegte Preis unter Abzug der direkten Kosten für die von
WMH Herion bis zur vollständigen Fertigstellung der bestellten Teile bzw.
dernoch auszuführenden
Teilarbeiten sofort fällig und zahlbar.
Rechte des Bestellers zur Aufrechnung gegen die
Ansprüche von WMH Herion werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der
Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder
rechtskräftig festgestellt oder fällig und unbestritten oder von WMH
Herion schriftlich anerkannt wurde.
VI. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt Eigentum der WMH Herion
bis zum vollständigen Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer
entstandenen, einschließlich der erst künftig fällig werdenden Haupt- und
Nebenforderungen von WMH Herion gegen den Besteller. Bei laufender
Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts
wird der Besteller den Mitarbeitern von WMH Herion zu den üblichen
Geschäftszeiten jederzeit Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware gewähren.
Der Besteller ist verpflichtet, die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung und
Zerstörung zu versichern sowie auf Anforderung von WMH Herion die Ware auf
eigene Kosten getrennt zu lagern oder geeignet abzugrenzen, deutlich
sichtbar das Eigentum von WMH Herion zu kennzeichnen und alle
Maßnahmenzu treffen, die zu einer
umfassenden Sicherstellung des Eigentumsvorbehalts geboten sind. WMH
Herion ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers
gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu
versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherung nachweislich
abgeschlossen hat.
Die gegen den Versicherer erwachsenen Ansprüche
tritt der Besteller hiermit sicherheitshalber in voller Höhe und
unwiderruflich an WMH Herion ab. WMH Herion nimmt die Abtretung an.
Erwirbt ein Dritter während des Bestehens des
Eigentumsvorbehalts Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware,
sind die Ansprüche des Bestellers gegen den Dritten mit allen Rechten
hiermit unwiderruflich sicherungshalber an WMH Herion abgetreten. WMH
Herion nimmt die Abtretung an.
Der Besteller darf den Liefergegenstand ohne
schriftliche Zustimmung
vom WMH Herion weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch
dritte Hand hat er WMH Herion unverzüglich davon zu benachrichtigen und WMH
Herion alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung
seiner Rechte erforderlich sind.
7.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, ist WMH Herion berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
Die Zurücknahme durch WMH Herion sowie die Pfändung des Liefergegenstandes
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. WMH Herion ist nach Rücknahme des
Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten
– anzurechnen
8.Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware in
ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.
9.Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er
hiermit bis zur völligen Tilgung aller aus den gegenseitigen
Geschäftsbeziehungen entstandenen Forderungen die ihm aus der Veräußerung
entstehenden Forderungen bis zur Höhe des WMH Herion entstanden Warenwertes
gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an WMH Herion ab. Zur Einziehung
der Forderung ist der Besteller ermächtigt. Anderweitige Abtretungen sind
unzulässig. Eingezogene Erlöse sind in Höhe der Abtretung ab Fälligkeit der
Forderungen unverzüglich an WMH Herion auszuzahlen. Die Ermächtigung zur
Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug kann widerrufen werden, wenn sich
der Käufer in Zahlungsverzug befindet oder eine sonstige erhebliche
Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse oder seiner Kreditwürdigkeit
eintritt. Auf Verlangen von WMH Herion ist der Besteller dann verpflichtet, die
Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und WMH Herion die zur Geltendmachung
der Rechte von WMH Herion gegen den Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu
geben und Unterlagen auszuhändigen. WMH Herion ist befugt, die Forderung selbst
einzuziehen.
10.WMH Herion ist berechtigt, Herausgabe der in ihrem Eigentum
stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn WMH Herion Umstände bekannt werden,
welche die Erfüllung ihrer Forderungen durch den Besteller als gefährdet
erscheinen lassen. DerBesteller
erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von WMH Herion mit der
Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die
Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
11.Auf Verlangen des Bestellers ist WMH Herion verpflichtet, die
Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die Forderungen
von WMH Herion um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten behält sich WMH Herion vor.
12.Bei Rücknahme von Produkten ist WMH Herion grundsätzlich nur
verpflichtet, eine Gutschrift in Höhe des Rechnungswertes unter Abzug der
Wertminderung sowie der Rücknahme- und Demontagekosten zu erteilen.
13.Der Besteller ist verpflichtet, WMH Herion von der Gefährdung
ihres Eigentums durch drohende oder erfolgte Pfändung oder durch eine andere
Beeinträchtigung ihres Eigentums durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen
und den Vollstreckungsbeamten auf ihr Eigentum hinzuweisen. Der Besteller
haftet für den Schaden aus der Unterlassung sowie für etwaige
Interventionskosten.
14.Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch
den Besteller wird stets für WMH Herion vorgenommen. Werden die
Liefergegenstände mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwirbt WMH Herion Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Liefergegenstände (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferten Liefergegenstände.
15.Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht dem
Lieferanten gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt WMH Herion
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Liefergegenstände (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen vermischten
Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Besteller WMH Herion anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Besteller verwahrt das Miteigentum für WMH Herion.
16.Der Besteller tritt WMH Herion auch die Forderungen zur
Sicherheit ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen
Dritte
erwachsen.
VII. Gewährleistung
Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder
Einschränkungen der Verantwortlichkeit von WMH Herion ist der
Liefergegenstand sachmangelhaft, wenn er unter Berücksichtigung der
Regelungen in Ziff. II spürbar von der in der schriftlichen
Auftragbestätigung vereinbarten Art, Menge oder Beschaffenheit oder mangels
vereinbarter Beschaffenheit spürbar von der üblichen Beschaffenheit
abweicht oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach
Wahl von WMH Herion nachzubessern oder mangelfreizu ersetzen, die sich infolge eines vor
dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen.
Der Besteller hat jede einzelne Lieferung
unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie typische
Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art zu untersuchen
und die Abweichungen unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der
Lieferung, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Art und des Umfangs
unmittelbar gegenüber WMH Herion zu erklären; andernfalls gilt die
Lieferung als genehmigt. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder
sonstige Vertriebsmittler von WMH Herion sind nicht berechtigt Mängelrügen
entgegenzunehmen oder Erklärungen zur Gewährleistung abzugeben.
Soweit die schriftliche Auftragsbestätigung
nicht ausdrücklich eine gegenteilige Aussage trifft, ist WMH Herion
insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass der Liefergegenstand für
eine andere als die gewöhnliche Verwendung geeignet ist oder weitergehende
Erwartungen des Bestellers erfüllt. WMH Herion haftet nicht für Sachmängel,
die nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs eintreten. Soweit der Besteller
ohne Einverständnis von WMH Herion selbst oder durch Dritte Versuche zur
Beseitigung von Sachmängeln unternimmt, wird WMH Herion von der Pflicht
zur Gewährleistung frei es sei denn, dass diese sachgemäß ausgeführt
werden.
Zur Vornahme aller WMH Herion notwendig
erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach
Verständigung mit WMH Herion die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben. Anderenfalls ist WMH Herion von der Haftung für die daraus
entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der
Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei
WMH Herion sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den
Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von WMH Herion
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Soll die bemängelte Ware vom Besteller an WMH
Herion zurückgesandt werden, ist WMH Herion berechtigt, den Transport
selbst zu organisieren und den Besteller anzuweisen, wie der Transport
durchzuführen ist. Der Besteller hat WMH Herion alle für den Versand
nötigen Informationen wie Maße, Gewichte etc. zu übermitteln. Gibt der
Besteller WMH Herion diese Informationen nicht oder lässt er den Transport
durchführen ohne WMH Herion zuvor die Möglichkeit zu geben, den Transport
selbst zu organisieren, haftet der Besteller für die durch den Versand
entstehenden Mehrkosten, die bei einem von WMH Herion organisierten
Transport vermieden worden wären.
Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn WMH Herion eine ihm
gesetzte Frist zur Nacherfüllung wegen eines Sachmangels fruchtlos
verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem
Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das
Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung
von WMH Herion auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihr gegen den
Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Für die Laufeigenschaften von
Getrieben sind die Ergebnisse auf dem Prüfstand von WMH Herion maßgebend.
Bei Lieferung von Einzelteilen haftet WMH Herion nur für zeichnungsgemäße
Ausführung.
Bei der Bearbeitung eingesandter Teile haftet
WMH Herion nicht für Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffes
ergeben. Werden eingesandte Teile durch Materialfehler oder sonstige
Mängel bei der Bearbeitung unbrauchbar, so ist WMH Herion berechtigt, die
aufgewandten Bearbeitungskosten zu berechnen.
Wird das vom Besteller zur Verfügung gestellte
Material während der Bearbeitung durch Umstände unbrauchbar, die WMH
Herion zu vertreten hat, so übernimmt WMH Herion unter Ausschluss weiterer
Ansprüche die Bearbeitungskosten des Ersatzstückes, das vom Besteller
kostenlos und frachtfrei beizustellen ist.
Keine Gewähr wird in folgenden Fällen
übernommen:
a)Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte
Montage und Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße
Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter
Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht
von WMH Herion zu verantworten sind.
b)Jegliche Ansprüche des Bestellers wegen Lieferung
mangelhafter Ware verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Unberührt bleiben Ansprüche auf Schadensersatz wegen Vorsatzes.
VIII. Rücknahme/Rücktritt
Zurücknahme bestellungsgemäß gefertigter
Gegenstände kann nicht erfolgen, vor allem dann nicht, wenn es sich um
Sonderanfertigungen oder auf Fixmaß gebohrte oder geänderte Standardteile
handelt.
Streichungen von Aufträgen auf
Sonderanfertigungen und Standartartikeln mit mechanischer
Weiterbearbeitung sind grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen ist
WMH Herion zur Rücknahme unbearbeiteter fabrikneuer Lagerabmessungen zu
noch zu vereinbarenden Preisen bereit.
Gutschriftbeträge werden grundsätzlich nicht bar
vergütet, sondern mit künftigen Forderungen verrechnet.
Der Besteller ist unter Beachtung der
maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt, wenn die
WMH Herion obliegenden Leistungen unmöglich geworden sind, WMH Herion mit
der Erfüllung vertraglicher Hauptpflichten in Verzug geraten ist oder
durch diesen Vertrag begründete Pflichten wesentlich verletzt hat und der
Verzug und die Pflichtverletzung von WMH Herion gem. Ziff .IX zu vertreten
ist. Zur Herbeiführung des Verzuges bedarf es ohne Verzicht auf
weitergehende gesetzliche Erfordernisse stets, auch im Fall einer
kalendermäßig bestimmten Leistungszeit einer gesonderten, nach Fälligkeit
unmittelbar an WMH Herion gerichteten Aufforderung, die Leistungshandlung
binnen angemessener Frist vorzunehmen.
Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzlichen
Rechte ist WMH Herion berechtigt, ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten,
wenn der Besteller der Geltung der Allgemein Verkaufs- und
Lieferbedingungen widerspricht, wenndie besonderen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs (§474 BGB) zur
Anwendung kommen, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde nicht zutreffende
Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht, wenn WMH Herion unverschuldet
selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird oder wenn WMH
Herion die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen
nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen
und der bei Vertragsschluss erkennbaren berechtigten Belange des
Bestellers sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar ist.
IX. Schadensersatz
Ausgenommen die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des
Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist WMH Herion im Rahmen dieses
Vertrages und außervertraglich ohne Verzicht auf die gesetzlichen
Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zum
Schadensersatz verpflichtet. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch
bei Verletzung von Gewährleistungspflichten sowie im Falle des Verzuges.
Der Kunde ist in erster Linie nach Maßgabe der
Regelungen in Ziff. IV zur Wahrnehmung eines Nacherfüllungsangebotes bzw.
nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. VII zur Wahrnehmung der
Gewährleistungs-Rechtsbehelfe verpflichtet und kann Schadensersatz nur
wegen verbleibender Nachteile, in keinem Fall jedoch anstelle anderer
Rechtsbehelfe verlangen.
WMH Herion haftet nur bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher und bei vorsätzlicheroder bei grob fahrlässiger Verletzung sonstiger dem
Besteller gegenüber obliegender Pflichten.
Im Falle der Haftung ersetzt WMH Herion unter
Berücksichtigung der Grenzen nach dieser AGB den nachweisbaren Schaden des
Bestellers in dem Umfang, wie er im Hinblick auf Schadenseintritt und
Schadenshöhe für WMH Herion bei Vertragsabschluss als Folge der
Pflichtverletzung voraussehbar und für den Kunden nicht abwendbar war. Auf
besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen
hat der Besteller WMH Herion vor Vertragsabschluss schriftlich
hinzuweisen.
Schadensersatz statt Leistung kann der Besteller
ungeachtet der Einhaltung der gesetzlichen und in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorgesehenen Bestimmungen nur verlangen, nachdem er
zusätzlich WMH Herion die Ablehnung der Leistung angedroht und bei
ausbleibender Leistung diese gegenüber WMH Herion innerhalb angemessener
Frist nach Ablehnungsandrohung endgültig abgelehnt hat.
Die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche
gilt gleichermaßen für außervertragliche Ansprüche des Kunden gegen WMH
Herion, die mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Soweit WMH Herion
nicht wegen Vorsatzes haftet oder der Anspruch des Bestellers nicht vorher
verjährt ist, gilt für die Erhebung von Klagen auf Schadensersatz eine
Ausschlussfrist von 6 Monaten, beginnend mit Ablehnung der
Schadensersatzleistung.
Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung von
WMH Herion gelten auch für gesetzliche Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen sowie für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WMH
Herion.
Ungeachtet weitergehender gesetzlicher und
vertraglicher Ansprüche haftet der Besteller gegenüber WMH Herion wie
folgt:
a)Im Falle des nicht rechtzeitigen Zahlungseinganges
erstattet der Besteller die gesetzlichen Kosten der gerichtlichen und
außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
b)Vorbehaltlich des Nachweises des Kunden, dass ein
Schaden nicht oder nur in deutlich geringerer Höhe entstanden ist, ist WMH
Herion bei Abnahmeverzug oder vereinbartem, aber ausbleibendem Abruf der
Leistung durch den Kunden nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, ohne
Nachweis Schadensersatz pauschal in Höhe von 15 % des jeweiligen Lieferwertes
zu verlangen.
X. Allgemeine
Vertragsgrundlagen
Leistung-, Zahlung- und Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von WMH Herion mit dem Besteller
ist Pfaffenhofen/Ilm.
Für vertragliche und außervertragliche
Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Pfaffenhofen/Ilm. WMH Herion ist
berechtigt, auch bei den für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichten
zu klagen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bedingungen oder zur Ausfüllung einer
Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die nach dem Sinn und Zweck
dieser Bedingungen der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
B. Allgemeine Einkaufsbedingungen
I. Allgemeines
Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten
für Kaufverträge, Werkverträge, Werklieferungsverträge und alle sonstigen
Verträge, mit denen WMH HerionWaren oder Leistungen erwirbt.
Bedingungen des Lieferanten, die mit unseren
Einkaufsbedingungen in Widerspruch stehen oder die unsere gesetzlichen
Ansprüche bei nicht einwandfreier Belieferung beschränken, gelten auch
dann als abgelehnt, wenn WMH Herion ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Dies gilt insbesondere für abweichende Bestimmungen in allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen, die für WMH Herion nur dann verbindlich
sind, wenn wir sie in einer besonderen Vereinbarung schriftlich
anerkennen.
II. Vertragsabschluß,
Vertragsänderungen
Bestellungen und alle rechtlich bedeutsamen
Erklärungen bedürfen der Schriftform. Kleinaufträge können mündlich, ohne
schriftlicheBestätigung erteilt
werden.
Mündliche Angebote und Zusagen von Mitarbeitern
von WMH Herion sind freibleibend und unverbindlich. Nicht in das
Handelsregister eingetragene Mitarbeiter haben weder Abschluss- noch
Empfangsvollmacht noch sind sie zu mündlichen Abänderungen oder
Ergänzungen des Vertrages befugt, es sei denn, der Mitarbeiter von WMH
Herion legt eine Handlungsvollmacht vor. Verträge und Erklärungen, gleich
welcher Art und wem sie zugehen und Vertragsänderungen verpflichten WMH
Herion erst, wenn sie den Abschluss des Vertrages schriftlich oder per
Telefax / E-Mail bestätigt hat. Auf dieses Erfordernis kann nur
schriftlich verzichtet werden.
Auf etwaige Abweichungen von der Bestellung muss
der Liefererausdrücklich und
unter Bezeichnung der Abweichung hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, kann
sich der Lieferer nicht darauf berufen, die Annahme der Bestellung nur
unter Abänderung erklärt zu haben.
Die Bestellung wird verbindlich, wenn der
Lieferer sie binnen zwei Wochen unter Angabe von Preis und Lieferfrist
schriftlich bestätigt. Verspäteter Eingang der Bestätigung berechtigt WMH
Herion zum Widerruf der Bestellung.
Die Annahme der Lieferung bedeutet nicht, dass
WMH Herion die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers anerkennt.
III. Ausführung
Etwaige Vorschriften für die Auftragsabwicklung
sind genau zu befolgen. Alle Kosten, die durch Außerachtlassen solcher
Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Lieferers.
Verzögert sich die Lieferung wegen höherer
Gewalt, bzw. behördlicher Maßnahmen, so ist WMH Herion zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt, nachdem wir eine Nachfrist von wenigsten 2 Wochen
gesetzthaben und eine Lieferung
innerhalb dieser Zeit nicht erfolgt ist. Wenn WMH Herion trotz aller
zumutbaren Bemühungen gehindert wird einen uns erteilten Auftrag, für den
die Lieferung bestimmt ist, auszuführen, sind wir berechtigt, jederzeit
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden die tatsächlichen
Kosten ausschließlich eines Gewinnzuschlages erstattet, die dem Lieferer
nachweislich entstanden sind. Bei höherer Gewalt sind wir zu Erstattung
der dem Lieferer entstandenen Kosten nicht verpflichtet.
Wird von dem Lieferer oder einem Gläubiger
Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Lieferers gestellt, oder verläuft eine
Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen denLieferer fruchtlos, oder wird er in der Verfügung oder Verwaltung
bezüglich seines Vermögens oder der Führung seines Unternehmensbeschränkt, oder tritt eine wesentliche
Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen, insbesondere seiner
Zahlungsfähigkeit ein, so können wir unbeschadet unserer sonstigen
gesetzlichen oder vertraglichen Rechte vom Vertrag zurücktreten und/oder
nach unserer Wahl in die Verträge des Lieferers mit seinen Zulieferanten
eintreten.
IV. Preis
Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis frei
unserem Werk und schließt alle Nebenkosten ein. Hinzuzurechnen ist
gegebenenfalls die gesetzliche Umsatzsteuer. Einseitige nachträgliche
Preiserhöhungen sind ausgeschlossen, auch wenn seit der Auftragserteilung
4 Monate oder mehr vergangen sind.
Falls nicht wie in Nr. 1 vereinbart gelten
unsere Versandvorschriften laut Bestellung.
Die Art der Preisstellung berührt den
Erfüllungsort nicht.
Die Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferungen
behalten wir uns vor.
V. Rechnung,
Zahlung, Abtretung
Die Rechnungen sind WMH Herion unmittelbar nach
der Lieferung mit getrenntem Mehrwertsteuernachweis zuzusenden.
Zahlungen erfolgen entweder in bar (auch Scheck
oder Überweisung) mit 3% Skonto innerhalb 2 Wochen nach Lieferung und
Rechnungseingang bzw. ohne Abzug nach 60 Tagen oder durch Akzept unter
Vergütung von Wechselsteuer, Spesen und Diskont. Bei vereinbarten
Teilzahlungen sind diese gesondert anzufordern.
Unsere Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Abrechnung des Lieferers sowie
keine Billigung der Lieferung. Falls wir an der Lieferung irgendwelche
Mängel feststellen, für die der Lieferer einzustehen hat, sind wir berechtigt,
einen entsprechenden Teil des Preises bis zur Beseitigung der Mängel
zurückzubehalten.
Gegen WMH Herion gerichtete Ansprüche des
Lieferers dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WMH
Herion abgetreten werden.
VI. Liefertermin,
Rücktrittsrecht, Vertragsstrafe
Der vereinbarte Liefertermin ist verbindlich es
sei denn, Ziff. III.2. kommt zur Anwendung.
Kommt der Lieferer in Verzug, so hat er WMH
Herion für jeden Kalendertag der Verzögerung einen Terminsicherungsbetrag
von 0,1% insgesamt jedoch höchstens 5% vom Entgelt des Gesamtauftrages
(zuzüglich eventueller Mehrwertsteuer) zu zahlen. Unsere weitergehenden
Ansprüche bleiben unberührt. Im Fall der verspäteten Lieferung verzichtet
der Lieferer auf den Einwand, dass sich WMH Herion den Terminsicherungsbetrag
bei Annahme der verspäteten Lieferung vorbehalten muss.
Kommt der Lieferer teilweise in Verzug, ist WMH
Herionin jedem Fall berechtigt,
vom ganzen Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
des ganzen Vertrages zu verlangen, nachdem eine Nachfrist von wenigsten 14
Tagen gesetzt wurde und eine Lieferung innerhalb dieser Zeit nicht erfolgt
ist.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Bestelltag. Die
Lieferung hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort zu erfolgen. Sobald
der Lieferer damit rechnen muss, dass ihm die Lieferung ganz oder zum Teil
nicht rechtzeitig gelingen wird, hat er dies unverzüglich unter Angabe der
Gründe und der vermutlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen, ohne dass
dadurch seine vertraglichen Verpflichtungen geändert werden.
VII. Verpackung,
Rückversand
Soweit WMH Herion aufgrund besonderer
Vereinbarungen Kosten für Verpackungsmaterial zu übernehmen hat, ist WMH
Herionberechtigt,
wiederverwendungsfähige Verpackungen, die sich noch in einem guten Zustand
befinden, gegen eine Vergütung von 2/3 des in der Rechnung für sie
ausgewiesenen oder des gemeinen Wertes unter Übernahme der Frachtkosten an
den Lieferer zurückzusenden.
Besondere Anweisungen bezüglich des
Rückversandes von Verpackung sind auf der Vorderseite des Lieferscheines
deutlich hervorzuheben.
VIII. Gefahr-
und Eigentumsübergang, Versicherungen
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung geht – ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des
Eigentumsübergangs – mit der körperlichen Entgegennahme durch WMH Herion
über.
Falls in der Bestellung nicht anders festgelegt,
geht WMH Herion davon aus, dass der Lieferer eine Transport- und
Montageversicherung auf eigene Kosten abschließt.
Das Eigentum geht auf WMH Herion über zum
Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung seitens des Lieferers an den
Spediteur, Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung des Transport
bestimmte Person oder Anstalt. Der Lieferer tritt hiermit seinen
Herausgabeanspruch gegen den Spediteur, Frachtführer usw. an WMH
Herionab.
Wenn WMH Herion Gegenstände kauft, die
absprachegemäß beim Lieferer über einen bestimmten Zeitraum auf Lager
bleiben, bis sie von uns oderunseren Abnehmern beim Lieferer abgerufen werden, bzw. Anweisung an
den Lieferer ergeht, wie und wohin die Lieferung erfolgen soll, gilt für
den Eigentumsübergang und die nachfolgende Sicherung unseres Eigentums
folgendes:
a)Das Eigentum an diesen Gegenständen geht auf WMH
Herion über mit dem Eingang der Kaufpreiszahlung beim Lieferer, die dieser uns
jeweils unverzüglichanzuzeigen hat,
spätestens jedoch 5 Tage nach Absendung der Zahlungsmittel an den Lieferer
durch uns bzw. Ausführung der Überweisung durch unsere Bank.
b)Der Lieferer hat die betreffenden Gegenstände in
seinem Lager so als unser Eigentum zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, das
sie jederzeit ausgesondert werden können. Er hat die Gegenstände fernergegen Verlust und/oder Beschädigung jeder
Art mit Ausnahme von höherer Gewalt auf seine Kosten zu versichern und uns
diese Versicherung jeweils nachzuweisen.
c)Er tritt die entsprechenden Versicherungsansprüche
hiermit im voraus an WMH Herion ab.
IX. Sachmängelansprüche
und Rückgriff
WMH Herion verpflichtet sich, die Ware innerhalb
angemessener Frist auf etwaige erkennbare Qualitäts- und
Quantitätsabweichungen zu prüfen. Eine Rüge ist insoweit rechtzeitig
erfolgt, sofern sie binnen 14 Arbeitstagen nach Lieferung beim Lieferanten
eingeht.
Besteht seitens WMH Herion nach Erhalt der
Lieferung der begründete Verdacht, dass die Ware mangelhaft sein könnte
und stellt sich nach Prüfung der Ware heraus, dass sie mangelfrei ist oder
trotz geringfügiger Mängel von WMH Herion verwendet werden kann, erhält
WMH Herion für die Durchführung dieser Prüfung 100,00 €.
Der Lieferant garantiert, dass sämtliche
Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen
rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und den Richtlinien von
Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen.
Der Lieferant haftet für die
Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmaterialien
und für alle Folgeschäden, die durch die Verletzung ihrer gesetzlichen
Entsorgungspflicht entstehen.
Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen WMH
Herion vollumfänglich zu.
Die Verjährung von Sachmängelansprüchen richtet
sich, soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetz.
Für innerhalb der Verjährungsfrist der
Mängelansprüche von WMH Herion instand gesetzte oder reparierte Teile
beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der
Lieferant unsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.
Entstehen WMH Herion infolge der mangelhaften
Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang
übersteigene Eingangskontrolle, so hat der Lieferant WMH Herion diese
Kosten zu ersetzen.
Nimmt WMH Herion von ihr selbst hergestellte
und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom
Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder wurde deswegen
WMH Herion gegenüber der Kaufpreis gemindert oder wurde WMH Herion in
sonstiger Weise in Anspruch genommen, behält sich WMH Herion den Rückgriff
gegenüber dem Lieferanten vor, wobei es für die Rückgriffsrechte einer
sonst erforderlichen Fristsetzung nicht bedarf.
WMH Herion ist berechtigt, vom Lieferanten
Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die WMH Herion im Verhältnis zu
ihrem Kunden zu tragen hatte, weil dieser gegen WMH Herion einen Anspruch
auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat.
In den Fällen der Ziffern 8 und 9 tritt die
Verjährung frühestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem WMH Herion
die von ihrem Kunden gegen sie gerichtete Ansprüche erfüllt hat,
spätestens aber 5 Jahre nach Ablieferung durch den Lieferanten.
Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach
Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits
bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der
Art der Sache oder des Mangels nicht vereinbar.
X. Produkthaftung
Soweit der Lieferant für einen Produktfehler
verantwortlich ist, ist er verpflichtet, WMH Herion insoweit von
Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Eine
Verantwortung des Lieferanten ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er
die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat
und er im Außenverhältnis auch selbst haftet.
In diesem Rahmen ist der Lieferant auch
verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die
sich aus oder im Zusammenhang mit einer von WMH Herion durchgeführten
Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden
Rückrufmaßnahmen wird WMH Herion – soweit möglich und zumutbar – den
Lieferanten unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Auf Wunsch von WMH Herion verpflichtet sich der
Lieferant, auf seine Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit dem
von WMH Herion gewünschten Deckungsumfang abzuschließen. Etwaige weitere
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
XI. Gewährleistung bei
Lohnbearbeitung
Im
Rahmen der Regelung der Ersatzpflicht bei Ausschuss und Verlust
verlangt WMH Herion kostenlosen Ersatz bei beigestellten Teilen oder
Übernahme der Kosten für Wiederbeschaffung.
XII.Haftung für Erfüllungshilfen,
Beihilfen
1.Der Lieferer haftet für einen durch seinen
Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden auch dann, wenn dieser nur bei
Gelegenheit der Erfüllung der Pflichten des Lieferers herbeigeführt worden ist.
2.Das von WMH Herionvom Lieferer angeforderte Personal untersteht allein dessen Weisungen.
Wird von unserem Personal ein Schaden verursacht, können wir hierfür unter
keinen rechtlichen Gesichtspunkt in Anspruch genommen werden.
XIII. Rechtsmängel
1.Der Lieferer übernimmt volle Garantie dafür, dass
durch die Lieferung oder Benutzung der zu liefernden Gegenstände irgendwelche
Schutzrechte Dritter nicht verletzt undAnsprüche Dritter wegen Verletzung von Rechten gegen uns nicht erhoben
werden.
2.Im Falle der Verletzung fremder Rechte steht uns gegen
den Lieferer das Recht auf Ersatz des uns entstehenden Schadens zu. Wir sind
berechtigt, auf Kosten des Lieferers die Genehmigung zur Inbetriebnahme der
fraglichen Gegenstände vom Berechtigten zu erwirken.
XIV. Zeichnungen und sonstige technische
Unterlagen sowie Werkzeuge
Von den Ausführungszeichnungen hat der Lieferer
WMH Herion rechtzeitig kostenlos je eine pausfähige Kopie zur Verfügung zu
stellen. Unsere Zeichnungen und technischen Unterlagen wie auch die nach
unseren Angaben angefertigten Zeichnungen dürfen weder weiterverwertet,
noch vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden,
soweit dies nicht im Rahmen des Auftrages notwendig ist. Der Empfänger
unserer Zeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen ist dafür
verantwortlich, dass sie auch bei Dritten ausschließlich zu den von uns
angegebenen Zwecken Verwendung finden. Alle Zeichnungen und technischen
Unterlagen sind im Falle der Nichtbestellung unverzüglich an uns
zurückzusenden.
Für alle durch Nichtbeachtung dieser Festlegung
WMH Herionentstehenden Schäden
haftet der Empfänger.
Werkzeuge, Formen und dergleichen, die ganz oder
zum Teil auf unsere Kosten angefertigt sind, gehen mit der Herstellung in
unser Eigentum über, sie werden vom Lieferer sorgfältig verwahrt sowie
instandgehalten und erforderlichenfalls repariert, so dass sie jederzeit
benutzbar sind. Der Lieferer hat auch bei Fertigungsschwierigkeiten die
von WMH Herionzur Verfügung gestellten
oder bezahlten Werkzeuge, Formen und dergleichen herauszugeben.
XV. Erfüllungsort,
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für jede Lieferung ist
Pfaffenhofen/Ilm.
Gerichtstand ist ausschließlich
Pfaffenhofen/Ilm. WMH Herion ist jedoch auch berechtigt, ihre Ansprüche an
einem der Gerichtsstände des Lieferers geltend zu machen.
Ergänzend ist nur das Recht der Bundesrepublik
Deutschlands anzuwenden.
XVI. Allgemeine
Geschäftsbedingungen unseres Kunden, Kundenschutz
Für Aufträge, die für einen Kunden ausgeführt
werden, gelten vorrangig dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Bestellungen (auch für das Verhältnis zwischen unserem Lieferer und uns),
sofern wir uns diesen unterworfen haben und diese der Bestellung
beiliegen.
Der Lieferer verpflichtet sich, wegen der Befriedigung
eines etwaigen weiteren Bedarfs unseres Kunden für die Anlage, für welche
die in diesem Vertrag vereinbarte Lieferung bestimmt ist, nur mit uns in
Vertragsbeziehungen zu treten.
XIV.Aufrechnung
Gegen
Forderungen, die WMH Herion gegen den Lieferer zusehen, kann nur mit
Gegenforderungen aufgerechnet werden, die von uns anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
XV.Teilunwirksamkeit
Sollten
eine oder mehrere der vereinbarten Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so bleiben die übrigen wirksam. Erforderlichenfalls werden im
Einzelfall mit dem Lieferer ersetzende Vereinbarungen getroffen, die dem
wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.