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 AGB
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WMH Herion
Antriebstechnik GmbH
Stanglmühle 9 – 11
D-85283 Wolnzach

Tel: +49 (0)8442-9699-0
Fax: +49 (0)8442-9699-222

info@wmh-herion.de
service@wmh-herion.de
order@wmh-herion.de

 
 
 

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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                   

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

WMH Herion Antriebstechnik GmbH

(Juli 2006)

 

 

 

 

 

A.             Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

B.             Einkaufsbedingungen

 

 

 

 

 

 

A.             Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

 

I.             Allgemeines

 

 

  1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbestätigung und den nachfolgenden Bedingungen. Sie liegen allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme des Kunden als anerkannt.

  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten WMH Herion Antriebstechnik GmbH (im folgenden: WMH Herion) nicht, auch wenn WMH Herion nicht ausdrücklich widerspricht oder ungeachtet entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringt oder Leistungen des Kunden annimmt. WMH Herion wird nicht verpflichtet, soweit die Einkaufsbedingungen des Kunden unabhängig vom Inhalt dieser AGB von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

 

II.             Angebot/Auftrag/Lieferung

 

 

  1. Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von WMH Herion schriftlich bestätigt ist.

  2. Die schriftliche Auftragsbestätigung von WMH Herion ist für den Umfang des gesamten Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt vorbehaltlich kurzfristig und schriftlich vorgebrachter Einwendungen des Kunden einen Vertragsabschluss auch dann, wenn sie nicht alle Punkte enthält, zu denen der Kunde eine Vereinbarung treffen wollte, oder sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages, bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

  3. Abänderungen, Ergänzungen oder mündliche Abreden müssen von WMH Herion ebenfalls schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für das Anfertigen oder Übersenden von Materialprüfungsprotokollen, insb. Prüfungsprotokolle und Messprotokolle. Diese sind – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – gesondert zu vergüten.

  4. Vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende oder in dieser nicht enthaltene Abmachungen, die mündlich durch Mitarbeiter von WMH Herion getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung von WMH Herion. Von WMH Herion in Text- oder Zeichnungsform, z.B. in Katalogen, publizierte Angaben wie Beschreibungen, Abbildungen und Zeichnungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, kennzeichnen die Beschaffenheit der Produkte von WMH Herion. Diese Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar.

  5. Mehr- oder Mindergewichte- und -lieferungen berechtigen nicht zu Beanstandungen und Preiskürzungen. Garantien müssen ausdrücklich schriftlich im einzelnen als solche bezeichnet werden.

  6. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behält sich WMH Herion Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit WMH Herion zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen und in jedem Fall dann zurückzugeben,  wenn WMH Herion der Auftrag nicht erteilt wird.

7.     Sofern WMH Herion Gegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert hat, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

  1. Der Besteller verpflichtet sich außerdem, WMH Herion von allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen. Der Besteller übernimmt die volle Verantwortung für die von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Modelle, Muster oder dergl..

 

  1. Die Annahme von Kleinaufträgen und die Festlegung von Mindestabnahme-mengen oder Mindestrechnungsbeträgen behält sich WMH Herion vor. Die bestellten Mengen können, wenn es sich um Anfertigungsware handelt, bis zu 10 % über- oder unterschritten werden.

 

  1. Bei Abrufaufträgen ist WMH Herion berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Bestellers können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

 

III.             Bearbeitung eingesandter Teile

 

 

  1. Zur Bearbeitung eingesandte Teile sind frei dem Werk von WMH Herion zu übersenden.

  2. Der Werkstoff der eingesandten Teile ist bekannt zugeben, er muss bestmögliche Bearbeitung gewährleisten. Vorgearbeitete Teile sind maßhaltig und schlagfrei laufend anzuliefern. Zu räumende Teile dürfen nicht fertig gearbeitet sein und müssen Zugabe für das Nachdrehen besitzen.

  3. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann WMH Herion die Kosten für Mehrarbeit sowie Ersatz für vorzeitig abgenutztes oder beschädigtes Werkzeug in Rechnung stellen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller  hat für die von WMH Herion erbrachten Leistungen den anteiligen Teil des vereinbarten Preises zu vergüten.

  4. Werkzeuge und Lehren, die dem normalen Bereich von WMH Herion nicht entsprechen sowie besondere Spannvorrichtungen werden zusätzlich berechnet. Sie bleiben im Eigentum von WMH Herion. Fehlerhaft vorgearbeitete Teile können ohne Rückfrage auf Kosten des Bestellers nachgearbeitet oder zurückgegeben werden. Lediglich zum Verzahnen eingesandte Teile werden nur entgratet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Abfallmaterial von den zur Bearbeitung eingesandten Teilen wird Eigentum von WMH Herion.

 

 

IV.             Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung

 

 

  1. WMH Herion ist verpflichtet, unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen hinsichtlich Art, Menge, Qualität und Verpackung, ansonsten Ware mittlere Art und Güte zu liefern.

  2. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Parteien. Lieferzeiten werden von WMH Herion nach bestem Ermessen angegeben und beginnen nach abschließender Klärung aller Ausführungseinzelheiten mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch WMH Herion. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat.

  3. Lieferfristen bzw. Liefertermine verstehen sich annähernd und sind unverbindlich. WMH Herion ist berechtigt, bereits vor vereinbarter Zeit zu liefern. Mit Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes gelten die Lieferfristen bzw. Termine als eingehalten, auch wenn ohne Verschulden seitens WMH Herion die Absendung unmöglich ist.

  4. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

  5. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

  6. WMH Herion ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert abzurechnen.

  7. WMH Herion ist  berechtigt, vertragliche Pflichten nach  dem vorgesehenen Termin zu erfüllen, wenn der Besteller von der Terminüberschreitung informiert und ihm ein Zeitraum für die Nacherfüllung mitgeteilt wird es sei denn, dass die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist oder der Kunde dem Nacherfüllungsangebot innerhalb angemessener Frist widerspricht.

  8. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von WMH Herion liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. WMH Herion wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

  9. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn WMH Herion die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen von WMH Herion.

  10. Treten Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bliebt er zur Gegenleistung verpflichtet.

  11. WMH Herion steht es frei, ab Werk oder ab Niederlassung zu liefern. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen von WMH Herion, aber ohne darüber hinausgehende Verbindlichkeit. Versicherung gegen Transportschäden führt WMH Herion – mangels gesonderter Vereinbarung – nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf dessen Rechnung aus. Eine gesonderte Vereinbarung liegt auch vor, wenn WMH Herion „frei Haus“ liefert. In diesem Fall schließt WMH Herion eine Transportversicherung auf eigene Kosten ab. 

 

 

 

 

 V.       Preis /Zahlung

 

 

  1. Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Wert-, Bruch und Transportversicherung. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist vom Besteller zusätzlich zu entrichten.

  2. Skonto oder sonstige Abzüge werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

  3. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins ist WMH Herion berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen gem. § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitern Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  4. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung von Gründen wesentliche Verpflichtungen, die gegenüber WMH Herion oder Dritten fällig sind nicht nachkommt oder wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat. WMH Herion ist berechtigt, jederzeit für eine bestehende Forderung eine nach seinem Ermessen ausreichende Sicherheit zu verlangen. Wird diesem Ersuchen nicht stattgegeben, kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden WMH Herion Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage zu stellen, so werden sämtliche Forderungen von WMH Herion, auch soweit für diese Wechsel entgegengenommen wurden, sofort fällig. Voraus bzw. Abschlagszahlungen werden von WMH Herion nicht verzinst. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt.

  5. Wenn eine Sistierung des Vertrages vereinbart wird ist der festgelegte Preis unter Abzug der direkten Kosten für die von WMH Herion bis zur vollständigen Fertigstellung der bestellten Teile bzw. der  noch auszuführenden Teilarbeiten sofort fällig und zahlbar.

 

  1. Rechte des Bestellers zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von WMH Herion werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder rechtskräftig festgestellt oder fällig und unbestritten oder von WMH Herion schriftlich anerkannt wurde.

 

 

VI.             Eigentumsvorbehalt

 

 

  1. Gelieferte Ware bleibt Eigentum der WMH Herion bis zum vollständigen Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich der erst künftig fällig werdenden Haupt- und Nebenforderungen von WMH Herion gegen den Besteller. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.

  2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts wird der Besteller den Mitarbeitern von WMH Herion zu den üblichen Geschäftszeiten jederzeit Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gewähren.

  3. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern sowie auf Anforderung von WMH Herion die Ware auf eigene Kosten getrennt zu lagern oder geeignet abzugrenzen, deutlich sichtbar das Eigentum von WMH Herion zu kennzeichnen und alle Maßnahmen  zu treffen, die zu einer umfassenden Sicherstellung des Eigentumsvorbehalts geboten sind. WMH Herion ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

  4. Die gegen den Versicherer erwachsenen Ansprüche tritt der Besteller hiermit sicherheitshalber in voller Höhe und unwiderruflich an WMH Herion ab. WMH Herion nimmt die Abtretung an.

  5. Erwirbt ein Dritter während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, sind die Ansprüche des Bestellers gegen den Dritten mit allen Rechten hiermit unwiderruflich sicherungshalber an WMH Herion abgetreten. WMH Herion nimmt die Abtretung an.

  6. Der Besteller darf den Liefergegenstand ohne schriftliche Zustimmung

vom WMH Herion weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand hat er WMH Herion unverzüglich davon zu benachrichtigen und WMH Herion alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind.

7.      Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WMH Herion berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme durch WMH Herion sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. WMH Herion ist nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen

8.      Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.

9.      Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er hiermit bis zur völligen Tilgung aller aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen entstandenen Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen bis zur Höhe des WMH Herion entstanden Warenwertes gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an WMH Herion ab. Zur Einziehung der Forderung ist der Besteller ermächtigt. Anderweitige Abtretungen sind unzulässig. Eingezogene Erlöse sind in Höhe der Abtretung ab Fälligkeit der Forderungen unverzüglich an WMH Herion auszuzahlen. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug kann widerrufen werden, wenn sich der Käufer in Zahlungsverzug befindet oder eine sonstige erhebliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse oder seiner Kreditwürdigkeit eintritt. Auf Verlangen von WMH Herion ist der Besteller dann verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und WMH Herion die zur Geltendmachung der Rechte von WMH Herion gegen den Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. WMH Herion ist befugt, die Forderung selbst einzuziehen.

10. WMH Herion ist berechtigt, Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn WMH Herion Umstände bekannt werden, welche die Erfüllung ihrer Forderungen durch den Besteller als gefährdet erscheinen lassen. Der  Besteller erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von WMH Herion mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können.

11. Auf Verlangen des Bestellers ist WMH Herion verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die Forderungen von WMH Herion um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behält sich WMH Herion vor.

 

12. Bei Rücknahme von Produkten ist WMH Herion grundsätzlich nur verpflichtet, eine Gutschrift in Höhe des Rechnungswertes unter Abzug der Wertminderung sowie der Rücknahme- und Demontagekosten zu erteilen.

13. Der Besteller ist verpflichtet, WMH Herion von der Gefährdung ihres Eigentums durch drohende oder erfolgte Pfändung oder durch eine andere Beeinträchtigung ihres Eigentums durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen und den Vollstreckungsbeamten auf ihr Eigentum hinzuweisen. Der Besteller haftet für den Schaden aus der Unterlassung sowie für etwaige Interventionskosten.

14. Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Besteller wird stets für WMH Herion vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt WMH Herion Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstände.

15. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt WMH Herion das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller WMH Herion anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für WMH Herion.

16. Der Besteller tritt WMH Herion auch die Forderungen zur Sicherheit ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen Dritte

erwachsen.

 

 

 

 

 

VII.             Gewährleistung

 

 

  1. Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit von WMH Herion ist der Liefergegenstand sachmangelhaft, wenn er unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziff. II spürbar von der in der schriftlichen Auftragbestätigung vereinbarten Art, Menge oder Beschaffenheit oder mangels vereinbarter Beschaffenheit spürbar von der üblichen Beschaffenheit abweicht oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.

  2. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von WMH Herion nachzubessern oder mangelfrei  zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen.

  3. Der Besteller hat jede einzelne Lieferung unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie typische Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art zu untersuchen und die Abweichungen unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Lieferung, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Art und des Umfangs unmittelbar gegenüber WMH Herion zu erklären; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von WMH Herion sind nicht berechtigt Mängelrügen entgegenzunehmen oder Erklärungen zur Gewährleistung abzugeben.

  4. Soweit die schriftliche Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine gegenteilige Aussage trifft, ist WMH Herion insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass der Liefergegenstand für eine andere als die gewöhnliche Verwendung geeignet ist oder weitergehende Erwartungen des Bestellers erfüllt. WMH Herion haftet nicht für Sachmängel, die nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs eintreten. Soweit der Besteller ohne Einverständnis von WMH Herion selbst oder durch Dritte Versuche zur Beseitigung von Sachmängeln unternimmt, wird WMH Herion von der Pflicht zur Gewährleistung frei es sei denn, dass diese sachgemäß ausgeführt werden.

  5. Zur Vornahme aller WMH Herion notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit WMH Herion die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls ist WMH Herion von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei WMH Herion sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von WMH Herion Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

 

  1. Soll die bemängelte Ware vom Besteller an WMH Herion zurückgesandt werden, ist WMH Herion berechtigt, den Transport selbst zu organisieren und den Besteller anzuweisen, wie der Transport durchzuführen ist. Der Besteller hat WMH Herion alle für den Versand nötigen Informationen wie Maße, Gewichte etc. zu übermitteln. Gibt der Besteller WMH Herion diese Informationen nicht oder lässt er den Transport durchführen ohne WMH Herion zuvor die Möglichkeit zu geben, den Transport selbst zu organisieren, haftet der Besteller für die durch den Versand entstehenden Mehrkosten, die bei einem von WMH Herion organisierten Transport vermieden worden wären.       

  2. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn WMH Herion eine ihm gesetzte Frist zur Nacherfüllung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

  3. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von WMH Herion auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihr gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Für die Laufeigenschaften von Getrieben sind die Ergebnisse auf dem Prüfstand von WMH Herion maßgebend. Bei Lieferung von Einzelteilen haftet WMH Herion nur für zeichnungsgemäße Ausführung.

  4. Bei der Bearbeitung eingesandter Teile haftet WMH Herion nicht für Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffes ergeben. Werden eingesandte Teile durch Materialfehler oder sonstige Mängel bei der Bearbeitung unbrauchbar, so ist WMH Herion berechtigt, die aufgewandten Bearbeitungskosten zu berechnen.

  5. Wird das vom Besteller zur Verfügung gestellte Material während der Bearbeitung durch Umstände unbrauchbar, die WMH Herion zu vertreten hat, so übernimmt WMH Herion unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bearbeitungskosten des Ersatzstückes, das vom Besteller kostenlos und frachtfrei beizustellen ist.

  6. Keine Gewähr wird in folgenden Fällen übernommen:

 

a)     Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von WMH Herion zu verantworten sind.

b)     Jegliche Ansprüche des Bestellers wegen Lieferung mangelhafter Ware verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleiben Ansprüche auf Schadensersatz wegen Vorsatzes.

 

 

VIII.             Rücknahme/Rücktritt

 

 

  1. Zurücknahme bestellungsgemäß gefertigter Gegenstände kann nicht erfolgen, vor allem dann nicht, wenn es sich um Sonderanfertigungen oder auf Fixmaß gebohrte oder geänderte Standardteile handelt.

  2. Streichungen von Aufträgen auf Sonderanfertigungen und Standartartikeln mit mechanischer Weiterbearbeitung sind grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen ist WMH Herion zur Rücknahme unbearbeiteter fabrikneuer Lagerabmessungen zu noch zu vereinbarenden Preisen bereit.

  3. Gutschriftbeträge werden grundsätzlich nicht bar vergütet, sondern mit künftigen Forderungen verrechnet.

  4. Der Besteller ist unter Beachtung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt, wenn die WMH Herion obliegenden Leistungen unmöglich geworden sind, WMH Herion mit der Erfüllung vertraglicher Hauptpflichten in Verzug geraten ist oder durch diesen Vertrag begründete Pflichten wesentlich verletzt hat und der Verzug und die Pflichtverletzung von WMH Herion gem. Ziff .IX zu vertreten ist. Zur Herbeiführung des Verzuges bedarf es ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Erfordernisse stets, auch im Fall einer kalendermäßig bestimmten Leistungszeit einer gesonderten, nach Fälligkeit unmittelbar an WMH Herion gerichteten Aufforderung, die Leistungshandlung binnen angemessener Frist vorzunehmen.

  5. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzlichen Rechte ist WMH Herion berechtigt, ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller der Geltung der Allgemein Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht, wenn  die besonderen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs (§474 BGB) zur Anwendung kommen, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht, wenn WMH Herion unverschuldet selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird oder wenn WMH Herion die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsschluss erkennbaren berechtigten Belange des Bestellers sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar ist.

 

 

IX.             Schadensersatz

 

 

  1. Ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist WMH Herion im Rahmen dieses Vertrages und außervertraglich ohne Verzicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch bei Verletzung von Gewährleistungspflichten sowie im Falle des Verzuges.

  2. Der Kunde ist in erster Linie nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. IV zur Wahrnehmung eines Nacherfüllungsangebotes bzw. nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. VII zur Wahrnehmung der Gewährleistungs-Rechtsbehelfe verpflichtet und kann Schadensersatz nur wegen verbleibender Nachteile, in keinem Fall jedoch anstelle anderer Rechtsbehelfe verlangen.

  3. WMH Herion haftet nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher und bei vorsätzlicher  oder bei grob fahrlässiger Verletzung sonstiger dem Besteller gegenüber obliegender Pflichten.

  4. Im Falle der Haftung ersetzt WMH Herion unter Berücksichtigung der Grenzen nach dieser AGB den nachweisbaren Schaden des Bestellers in dem Umfang, wie er im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für WMH Herion bei Vertragsabschluss als Folge der Pflichtverletzung voraussehbar und für den Kunden nicht abwendbar war. Auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hat der Besteller WMH Herion vor Vertragsabschluss schriftlich hinzuweisen.

  5. Schadensersatz statt Leistung kann der Besteller ungeachtet der Einhaltung der gesetzlichen und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Bestimmungen nur verlangen, nachdem er zusätzlich WMH Herion die Ablehnung der Leistung angedroht und bei ausbleibender Leistung diese gegenüber WMH Herion innerhalb angemessener Frist nach Ablehnungsandrohung endgültig abgelehnt hat.

  6. Die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche gilt gleichermaßen für außervertragliche Ansprüche des Kunden gegen WMH Herion, die mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Soweit WMH Herion nicht wegen Vorsatzes haftet oder der Anspruch des Bestellers nicht vorher verjährt ist, gilt für die Erhebung von Klagen auf Schadensersatz eine Ausschlussfrist von 6 Monaten, beginnend mit Ablehnung der Schadensersatzleistung.

  7. Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung von WMH Herion gelten auch für gesetzliche Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WMH Herion.

  8. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher und vertraglicher Ansprüche haftet der Besteller gegenüber WMH Herion wie folgt:

 

a)     Im Falle des nicht rechtzeitigen Zahlungseinganges erstattet der Besteller die gesetzlichen Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

b)     Vorbehaltlich des Nachweises des Kunden, dass ein Schaden nicht oder nur in deutlich geringerer Höhe entstanden ist, ist WMH Herion bei Abnahmeverzug oder vereinbartem, aber ausbleibendem Abruf der Leistung durch den Kunden nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, ohne Nachweis Schadensersatz pauschal in Höhe von 15 % des jeweiligen Lieferwertes zu verlangen.

 

 

 

 

X.             Allgemeine Vertragsgrundlagen

 

 

  1. Leistung-, Zahlung- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von WMH Herion mit dem Besteller ist Pfaffenhofen/Ilm.

  2. Für vertragliche und außervertragliche Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Gerichtsstand für beide Parteien ist Pfaffenhofen/Ilm. WMH Herion ist berechtigt, auch bei den für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichten zu klagen.

  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bedingungen oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

 

 

 

 

 


B.             Allgemeine Einkaufsbedingungen

 

 

I.             Allgemeines

 

 

  1. Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für Kaufverträge, Werkverträge, Werklieferungsverträge und alle sonstigen Verträge, mit denen WMH Herion  Waren oder Leistungen erwirbt.

 

  1. Bedingungen des Lieferanten, die mit unseren Einkaufsbedingungen in Widerspruch stehen oder die unsere gesetzlichen Ansprüche bei nicht einwandfreier Belieferung beschränken, gelten auch dann als abgelehnt, wenn WMH Herion ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt insbesondere für abweichende Bestimmungen in allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die für WMH Herion nur dann verbindlich sind, wenn wir sie in einer besonderen Vereinbarung schriftlich anerkennen.

 

 

II.             Vertragsabschluß, Vertragsänderungen

 

 

  1. Bestellungen und alle rechtlich bedeutsamen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Kleinaufträge können mündlich, ohne schriftliche  Bestätigung erteilt werden.

  2. Mündliche Angebote und Zusagen von Mitarbeitern von WMH Herion sind freibleibend und unverbindlich. Nicht in das Handelsregister eingetragene Mitarbeiter haben weder Abschluss- noch Empfangsvollmacht noch sind sie zu mündlichen Abänderungen oder Ergänzungen des Vertrages befugt, es sei denn, der Mitarbeiter von WMH Herion legt eine Handlungsvollmacht vor. Verträge und Erklärungen, gleich welcher Art und wem sie zugehen und Vertragsänderungen verpflichten WMH Herion erst, wenn sie den Abschluss des Vertrages schriftlich oder per Telefax / E-Mail bestätigt hat. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

 

  1. Auf etwaige Abweichungen von der Bestellung muss der Lieferer  ausdrücklich und unter Bezeichnung der Abweichung hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, kann sich der Lieferer nicht darauf berufen, die Annahme der Bestellung nur unter Abänderung erklärt zu haben.

 

  1. Die Bestellung wird verbindlich, wenn der Lieferer sie binnen zwei Wochen unter Angabe von Preis und Lieferfrist schriftlich bestätigt. Verspäteter Eingang der Bestätigung berechtigt WMH Herion zum Widerruf der Bestellung.

 

  1. Die Annahme der Lieferung bedeutet nicht, dass WMH Herion die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers anerkennt.

 

 

III.             Ausführung

 

 

  1. Etwaige Vorschriften für die Auftragsabwicklung sind genau zu befolgen. Alle Kosten, die durch Außerachtlassen solcher Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Lieferers.

 

  1. Verzögert sich die Lieferung wegen höherer Gewalt, bzw. behördlicher Maßnahmen, so ist WMH Herion zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, nachdem wir eine Nachfrist von wenigsten 2 Wochen gesetzt  haben und eine Lieferung innerhalb dieser Zeit nicht erfolgt ist. Wenn WMH Herion trotz aller zumutbaren Bemühungen gehindert wird einen uns erteilten Auftrag, für den die Lieferung bestimmt ist, auszuführen, sind wir berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden die tatsächlichen Kosten ausschließlich eines Gewinnzuschlages erstattet, die dem Lieferer nachweislich entstanden sind. Bei höherer Gewalt sind wir zu Erstattung der dem Lieferer entstandenen Kosten nicht verpflichtet.

  2. Wird von dem Lieferer oder einem Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferers gestellt, oder verläuft eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den  Lieferer fruchtlos, oder wird er in der Verfügung oder Verwaltung bezüglich seines Vermögens oder der Führung seines Unternehmens  beschränkt, oder tritt eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen, insbesondere seiner Zahlungsfähigkeit ein, so können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte vom Vertrag zurücktreten und/oder nach unserer Wahl in die Verträge des Lieferers mit seinen Zulieferanten eintreten.

 

 

 

 

IV.       Preis

 

 

  1. Der vereinbarte Preis gilt als Festpreis frei unserem Werk und schließt alle Nebenkosten ein. Hinzuzurechnen ist gegebenenfalls die gesetzliche Umsatzsteuer. Einseitige nachträgliche Preiserhöhungen sind ausgeschlossen, auch wenn seit der Auftragserteilung 4 Monate oder mehr vergangen sind.

  2. Falls nicht wie in Nr. 1 vereinbart gelten unsere Versandvorschriften laut Bestellung.

 

  1. Die Art der Preisstellung berührt den Erfüllungsort nicht.

 

  1. Die Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor.

 

 

V.             Rechnung, Zahlung, Abtretung

 

 

  1. Die Rechnungen sind WMH Herion unmittelbar nach der Lieferung mit getrenntem Mehrwertsteuernachweis zuzusenden.

 

  1. Zahlungen erfolgen entweder in bar (auch Scheck oder Überweisung) mit 3% Skonto innerhalb 2 Wochen nach Lieferung und Rechnungseingang bzw. ohne Abzug nach 60 Tagen oder durch Akzept unter Vergütung von Wechselsteuer, Spesen und Diskont. Bei vereinbarten Teilzahlungen sind diese gesondert anzufordern.

 

  1. Unsere Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Abrechnung des Lieferers sowie keine Billigung der Lieferung. Falls wir an der Lieferung irgendwelche Mängel feststellen, für die der Lieferer einzustehen hat, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Teil des Preises bis zur Beseitigung der Mängel zurückzubehalten.

 

  1. Gegen WMH Herion gerichtete Ansprüche des Lieferers dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WMH Herion abgetreten werden.

 

 

 

VI.             Liefertermin, Rücktrittsrecht, Vertragsstrafe

 

 

  1. Der vereinbarte Liefertermin ist verbindlich es sei denn, Ziff. III.2. kommt zur Anwendung.

 

  1. Kommt der Lieferer in Verzug, so hat er WMH Herion für jeden Kalendertag der Verzögerung einen Terminsicherungsbetrag von 0,1% insgesamt jedoch höchstens 5% vom Entgelt des Gesamtauftrages (zuzüglich eventueller Mehrwertsteuer) zu zahlen. Unsere weitergehenden Ansprüche bleiben unberührt. Im Fall der verspäteten Lieferung verzichtet der Lieferer auf den Einwand, dass sich WMH Herion den Terminsicherungsbetrag bei Annahme der verspäteten Lieferung vorbehalten muss.

 

  1. Kommt der Lieferer teilweise in Verzug, ist WMH Herion  in jedem Fall berechtigt, vom ganzen Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages zu verlangen, nachdem eine Nachfrist von wenigsten 14 Tagen gesetzt wurde und eine Lieferung innerhalb dieser Zeit nicht erfolgt ist.

 

  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Bestelltag. Die Lieferung hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort zu erfolgen. Sobald der Lieferer damit rechnen muss, dass ihm die Lieferung ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gelingen wird, hat er dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der vermutlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen, ohne dass dadurch seine vertraglichen Verpflichtungen geändert werden.

 

 

VII.             Verpackung, Rückversand

 

 

  1. Soweit WMH Herion aufgrund besonderer Vereinbarungen Kosten für Verpackungsmaterial zu übernehmen hat, ist WMH Herion  berechtigt, wiederverwendungsfähige Verpackungen, die sich noch in einem guten Zustand befinden, gegen eine Vergütung von 2/3 des in der Rechnung für sie ausgewiesenen oder des gemeinen Wertes unter Übernahme der Frachtkosten an den Lieferer zurückzusenden.

 

  1. Besondere Anweisungen bezüglich des Rückversandes von Verpackung sind auf der Vorderseite des Lieferscheines deutlich hervorzuheben.

 

 

VIII.             Gefahr- und Eigentumsübergang, Versicherungen

 

 

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht – ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs – mit der körperlichen Entgegennahme durch WMH Herion über.

 

  1. Falls in der Bestellung nicht anders festgelegt, geht WMH Herion davon aus, dass der Lieferer eine Transport- und Montageversicherung auf eigene Kosten abschließt.

 

  1. Das Eigentum geht auf WMH Herion über zum Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung seitens des Lieferers an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung des Transport bestimmte Person oder Anstalt. Der Lieferer tritt hiermit seinen Herausgabeanspruch gegen den Spediteur, Frachtführer usw. an WMH Herion  ab.

 

  1. Wenn WMH Herion Gegenstände kauft, die absprachegemäß beim Lieferer über einen bestimmten Zeitraum auf Lager bleiben, bis sie von uns oder  unseren Abnehmern beim Lieferer abgerufen werden, bzw. Anweisung an den Lieferer ergeht, wie und wohin die Lieferung erfolgen soll, gilt für den Eigentumsübergang und die nachfolgende Sicherung unseres Eigentums folgendes:

 

a)     Das Eigentum an diesen Gegenständen geht auf WMH Herion über mit dem Eingang der Kaufpreiszahlung beim Lieferer, die dieser uns jeweils unverzüglich  anzuzeigen hat, spätestens jedoch 5 Tage nach Absendung der Zahlungsmittel an den Lieferer durch uns bzw. Ausführung der Überweisung durch unsere Bank.

 

b)     Der Lieferer hat die betreffenden Gegenstände in seinem Lager so als unser Eigentum zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, das sie jederzeit ausgesondert werden können. Er hat die Gegenstände ferner  gegen Verlust und/oder Beschädigung jeder Art mit Ausnahme von höherer Gewalt auf seine Kosten zu versichern und uns diese Versicherung jeweils nachzuweisen.

c)     Er tritt die entsprechenden Versicherungsansprüche hiermit im voraus an WMH Herion ab.

 

 

IX.             Sachmängelansprüche und Rückgriff

 

 

  1. WMH Herion verpflichtet sich, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige erkennbare Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Eine Rüge ist insoweit rechtzeitig erfolgt, sofern sie binnen 14 Arbeitstagen nach Lieferung beim Lieferanten eingeht.

  2. Besteht seitens WMH Herion nach Erhalt der Lieferung der begründete Verdacht, dass die Ware mangelhaft sein könnte und stellt sich nach Prüfung der Ware heraus, dass sie mangelfrei ist oder trotz geringfügiger Mängel von WMH Herion verwendet werden kann, erhält WMH Herion für die Durchführung dieser Prüfung 100,00 €.

 

  1. Der Lieferant garantiert, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und den Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen.

 

  1. Der Lieferant haftet für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmaterialien und für alle Folgeschäden, die durch die Verletzung ihrer gesetzlichen Entsorgungspflicht entstehen.

 

  1. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen WMH Herion vollumfänglich zu.

 

  1. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen richtet sich, soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetz.

 

  1. Für innerhalb der Verjährungsfrist der Mängelansprüche von WMH Herion instand gesetzte oder reparierte Teile beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.

 

  1. Entstehen WMH Herion infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigene Eingangskontrolle, so hat der Lieferant WMH Herion diese Kosten zu ersetzen.

 

  1. Nimmt WMH Herion von ihr selbst hergestellte und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder wurde deswegen WMH Herion gegenüber der Kaufpreis gemindert oder wurde WMH Herion in sonstiger Weise in Anspruch genommen, behält sich WMH Herion den Rückgriff gegenüber dem Lieferanten vor, wobei es für die Rückgriffsrechte einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht bedarf.

 

  1. WMH Herion ist berechtigt, vom Lieferanten Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die WMH Herion im Verhältnis zu ihrem Kunden zu tragen hatte, weil dieser gegen WMH Herion einen Anspruch auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat.

 

  1. In den Fällen der Ziffern 8 und 9 tritt die Verjährung frühestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem WMH Herion die von ihrem Kunden gegen sie gerichtete Ansprüche erfüllt hat, spätestens aber 5 Jahre nach Ablieferung durch den Lieferanten.

 

  1. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels nicht vereinbar.

 

    

X.             Produkthaftung

 

 

  1. Soweit der Lieferant für einen Produktfehler verantwortlich ist, ist er verpflichtet, WMH Herion insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Eine Verantwortung des Lieferanten ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat und er im Außenverhältnis auch selbst haftet.

 

  1. In diesem Rahmen ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von WMH Herion durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird WMH Herion – soweit möglich und zumutbar – den Lieferanten unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

  1. Auf Wunsch von WMH Herion verpflichtet sich der Lieferant, auf seine Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit dem von WMH Herion gewünschten Deckungsumfang abzuschließen. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

 

XI.             Gewährleistung bei Lohnbearbeitung

 

 

Im Rahmen der Regelung der Ersatzpflicht bei Ausschuss und Verlust
verlangt WMH Herion kostenlosen Ersatz bei beigestellten Teilen oder
Übernahme der Kosten für Wiederbeschaffung.

 

 

XII.       Haftung für Erfüllungshilfen, Beihilfen

 

 

1.       Der Lieferer haftet für einen durch seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden auch dann, wenn dieser nur bei Gelegenheit der Erfüllung der Pflichten des Lieferers herbeigeführt worden ist.

 

2.       Das von WMH Herion  vom Lieferer angeforderte Personal untersteht allein dessen Weisungen. Wird von unserem Personal ein Schaden verursacht, können wir hierfür unter keinen rechtlichen Gesichtspunkt in Anspruch genommen werden.



XIII.             Rechtsmängel

 

 

1.     Der Lieferer übernimmt volle Garantie dafür, dass durch die Lieferung oder Benutzung der zu liefernden Gegenstände irgendwelche Schutzrechte Dritter nicht verletzt und  Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Rechten gegen uns nicht erhoben werden.

 

2.     Im Falle der Verletzung fremder Rechte steht uns gegen den Lieferer das Recht auf Ersatz des uns entstehenden Schadens zu. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferers die Genehmigung zur Inbetriebnahme der fraglichen Gegenstände vom Berechtigten zu erwirken.



 

XIV.             Zeichnungen und sonstige technische Unterlagen sowie
                    Werkzeuge

 

 

  1. Von den Ausführungszeichnungen hat der Lieferer WMH Herion rechtzeitig kostenlos je eine pausfähige Kopie zur Verfügung zu stellen. Unsere Zeichnungen und technischen Unterlagen wie auch die nach unseren Angaben angefertigten Zeichnungen dürfen weder weiterverwertet, noch vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht im Rahmen des Auftrages notwendig ist. Der Empfänger unserer Zeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen ist dafür verantwortlich, dass sie auch bei Dritten ausschließlich zu den von uns angegebenen Zwecken Verwendung finden. Alle Zeichnungen und technischen Unterlagen sind im Falle der Nichtbestellung unverzüglich an uns zurückzusenden.

  2. Für alle durch Nichtbeachtung dieser Festlegung WMH Herion  entstehenden Schäden haftet der Empfänger.

 

  1. Werkzeuge, Formen und dergleichen, die ganz oder zum Teil auf unsere Kosten angefertigt sind, gehen mit der Herstellung in unser Eigentum über, sie werden vom Lieferer sorgfältig verwahrt sowie instandgehalten und erforderlichenfalls repariert, so dass sie jederzeit benutzbar sind. Der Lieferer hat auch bei Fertigungsschwierigkeiten die von WMH Herion  zur Verfügung gestellten oder bezahlten Werkzeuge, Formen und dergleichen herauszugeben.

 

 

XV.             Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

 

  1. Erfüllungsort für jede Lieferung ist Pfaffenhofen/Ilm.

 

 

  1. Gerichtstand ist ausschließlich Pfaffenhofen/Ilm. WMH Herion ist jedoch auch berechtigt, ihre Ansprüche an einem der Gerichtsstände des Lieferers geltend zu machen.

 

 

  1. Ergänzend ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschlands anzuwenden.

 

 

XVI.             Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden, Kundenschutz

 

 

  1. Für Aufträge, die für einen Kunden ausgeführt werden, gelten vorrangig dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen (auch für das Verhältnis zwischen unserem Lieferer und uns), sofern wir uns diesen unterworfen haben und diese der Bestellung beiliegen.

 

  1. Der Lieferer verpflichtet sich, wegen der Befriedigung eines etwaigen weiteren Bedarfs unseres Kunden für die Anlage, für welche die in diesem Vertrag vereinbarte Lieferung bestimmt ist, nur mit uns in Vertragsbeziehungen zu treten.



XIV.         Aufrechnung

 

 

Gegen Forderungen, die WMH Herion gegen den Lieferer zusehen, kann nur mit Gegenforderungen aufgerechnet werden, die von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.



XV.           Teilunwirksamkeit

 

Sollten eine oder mehrere der vereinbarten Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen wirksam. Erforderlichenfalls werden im Einzelfall mit dem Lieferer ersetzende Vereinbarungen getroffen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

   

Zahnstangen | Stirnräder | Schneckenradsätze | Kegelräder | Trapezgewindespindeln | Kegelradgetriebe | Ketten | Spannsätze | Kettenräder | Riemen | Kupplungen